Die AC ImmobilienManagement GmbH ist recht gut vernetzt: Wir sind im ortsansässigen Gewerbeverein, haben die Mitgliedschaft im Immobilienverwalterverband Rheinland-Pfalz/Saarland und arbeiten in einem Unternehmernetzwerk mit vielen Unternehmern zusammen – insbesondere aus dem Handwerk. Grundsätzlich ist man als Immobilienverwalter gern gesehen in diesen Netzwerken, hoffen doch die Handwerker auf einige größere Aufträge oder Wartungsverträge.
Allerdings zeigen sich die Handwerker und Architekten in den vergangenen Monaten immer zugeknöpfter, wenn wir uns bei ihnen melden und um Angebote für Aufträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft bitten. Ich möchte nur zwei Bemerkungen hervorheben. So sagte mir eine Frankfurter Architektin vor wenigen Tagen: „Ach, weißt Du, ich schaue mir alle Eigentümer einer WEG genau an und wenn ich bemerke, dass nur ein Eigentümer sich als schwierig erweist, dann verzichte ich auf den Auftrag. Den Aufwand, den ich mit der Abstimmung zwischen den Eigentümern habe, kann ich mir gar nicht bezahlen lassen. Das Geschäft lohnt sich nicht.“ - Ein Dachdecker wiederum erzählte meiner Kollegin, dass er lieber Aufträge von älteren Herrschaften erhalte, die ihre Privathäuser renovieren lassen möchten und nicht so aufs Geld schauen. WEGs würden immer alles ganz billig haben wollen, da mache die Arbeit keinen Spaß mehr.
Wenn man das so hört, fragt man sich, ob man sich über zu wählerische Architekten und Handwerker ärgern soll oder ob man den schwarzen Peter lieber den Eigentümern hinschiebt. Wir denken, jede Medaille hat zwei Seiten:
Wenn die Handwerker sich lukrative und langfristige Aufträge von einer WEG versprechen, dann müssen sie auch die unschöne Seite der langen Abstimmung und der Kostensensibilität hinnehmen.
Aber auch die WEG-Eigentümer müssen sich bewusst sein, dass Handwerker in Ballungsgebieten nicht mehr auf jeden Auftrag angewiesen sind und dass ihr Haus und Investment am besten und am wertsteigernsten gepflegt wird, wenn die WEG sich als Team versteht und mit einer klaren Stimme Aufträge vergeben kann. So lohnt sich der Auftrag wieder für den Handwerker und Architekten und er kann helfen, das Gebäude zu pflegen. Unstimmigkeiten innerhalb der Eigentümerschaft bergen leider die Gefahr einer negativen Außenwirkung und sie ziehen Kreise, die niemand vermutet und gewollt hat.
Und last but not least ist der Verwalter in der Pflicht: Er muss schon im Vorhinein – zum Beispiel durch eine sehr konkret formulierte Beschlussfassung zu anstehenden handwerklichen Arbeiten und den entstehenden Kosten – für Klarheit bei den Eigentümern und bezüglich der Auftragserteilung sorgen. Es mag zwar lästig sein, einen Beschluss bis ins letzte Zipfelchen und die kleinste Unwägbarkeit hinein auszuformulieren und beschließen zu lassen. Doch diese unschöne Vorarbeit beugt anschließenden Missverständnissen vor und gibt den Eigentümern die Möglichkeit, als Team über die Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung ihres Hauses zu entscheiden. Der Verwalter kommt so seiner primären Aufgabe nach: Er verwaltet die Gebäude für die WEG – er bestimmt nicht über sie.