Es vergeht keine Woche in der wir nicht Anfragen kleiner WEGs erhalten, ob wir nicht deren Verwaltung übernehmen möchten. Und das geht den meisten Verwaltungen so. Diese Telefonate sind meistens keine schönen Gespräche, denn oft erhalten die suchenden Eigentümer eine klare Aussage: „Kleine WEGs verwalten wir nicht mehr, bzw. wir berechnen sehr hohe Preise.“
Kleine WEGs, das sind für uns WEGs mit weniger als sechs Wohneinheiten. Andere Verwalter rechnen mit mindestens zehn Wohneinheiten, bevor sie an eine Verwaltungsübernahme denken.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Verwalter ihre Absagen nach dem Grundsatz erteilen: wegen Reichtums geschlossen. Aber das entspricht leider nicht der Wahrheit.
Kleine WEGs haben es sehr schwer eine seriöse Verwaltung zu finden, weil ihr vermeintlicher Vorteil für den Eigentümer auch ihr Nachteil ist. Denn die Größe einer WEG ist oft ausschlaggebend für das Miteinander unter den Eigentümern. Umso kleiner eine WEG ist, umso größer fällt z.B. die Belastung für die übrigen Eigentümer aus, wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht bezahlt. Oder ein anderes Beispiel: Umso kleiner eine WEG ist, umso eher sehen sich Eigentümer berechtigt, Angelegenheiten selbst zu regeln, z.B. schnell einige Aufträge zu erteilen, den gemeinschaftlich genutzten Garten auf Kosten aller nach individuellen Gartenkonzepten zu verschönern und so weiter.
Solange sich alle Eigentümer einig sind, ist alles wunderbar. Eine professionelle Verwaltung erscheint oft überflüssig, insbesondere dann, wenn ein Eigentümer so nett ist und sich bereit erklärt hat, die Jahresabrechnung zu erstellen. Erst wenn ein zweiter Eigentümer sich die Jahresabrechnung des netten Laien genauer anschaut und gegebenenfalls hinterfragt oder mit der eigenmächtigen Gartengestaltung durch die Wohnungsnachbarin nicht mehr einverstanden ist, wird der Ruf nach einer professionellen Verwaltung laut.
Doch dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Der Ärger ist da und die neue Verwaltung erhält implizit die Aufgabe, das entstandene Problem zu lösen. Die eigentliche Verwaltung der Liegenschaft kommt nur noch „on top“ oben drauf.
Es ist außerordentlich schwierig, kleine WEGs zu betreuen und die Liegenschaft zu verwalten, wenn die Eigentümer sich aufgrund der geringen Anzahl an Einheiten daran gewöhnt haben, auch das Gemeinschaftseigentum als Sondereigentum zu sehen, sprich, den Unterschied zwischen ihren Rechten als Sondereigentümer und den Rechten der WEG als Vertreterin der Gemeinschaftsinteressen nicht zu erkennen. Der Verwalter wird in den Augen der Eigentümer sehr oft zum Dienstleister, der nicht so liefert, wie es ihm der einzelne Eigentümer aufgetragen hat. Und in diesem Fall besteht – zusätzlich zum schon entstandenen Ungemach – noch die Gefahr, dass sich die Eigentümer zum ersten Mal seit Jahren einig sind: Die Verwaltung ist schuld und schlecht.
Kurzum: Eigentümer in kleinen WEGs sehen sich sehr oft nicht als Teil einer Gemeinschaft, eines Teams und sie erkennen nicht, dass der Verwalter die WEG vertritt und nicht die Interessen Einzelner. Für einen Verwalter bedeutet das eine unkalkulierbare Zusatzbelastung, die eigentlich außerhalb seines Verwaltungsauftrags steht. Der Diskussions- und Erklärungsaufwand ist immens hoch und endet leider oft im gegenseitigen Missverständnis.
Unsere Erklärungen, warum es kleinen WEGs oft schwerfällt, eine Verwaltung zu finden, bedeuten jedoch nicht, dass wir durchweg schlechte Erfahrungen mit kleinen WEGs gemacht haben. Im Gegenteil: Wir haben wundervolle Kunden, gerade auch in kleinen WEGs.
Leider ist es jedoch so, dass die kleinen WEGs, mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten und für die wir mit Herzblut tätig sind, auch die WEGs sind, die entweder schon sehr verstritten waren und sich deshalb über einen neutralen Dritten gefreut haben, oder die, die mit uns zunächst durch ein „Tal der Tränen“ gegangen sind, bevor wir uns gemeinsam gefunden haben. – Wir bitten um das Verständnis unserer Kunden, dass wir dieses „Tal der Tränen“ als Unternehmen nicht unentgeltlich und allein durchqueren können. Das geht nur gemeinsam, wenn man sich gegenseitig vertraut, und wenn die Verwaltung nach tatsächlichem Aufwand und nicht nach der Größe der WEG abrechnen darf.
Sollten Sie als Eigentümer einer kleinen WEG auf der Suche nach einer neuen Verwaltung sein und dem letzten Satz zustimmen, dann freuen wir uns über jeden Interessenten-Anruf und jede Kontaktaufnahme!