Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
seit unserem letzten Blog sind einige Wochen ins Land gezogen und mittlerweile wissen wir: Die Welt – nicht nur Deutschland – befindet sich in einer Dauerkrise und unsere Bundesregierung strampelt dagegen an, manchmal etwas verzweifelt, manchmal ergebnislos und oft werden Entscheidungen und Vorschriften, die gestern eingeführt wurden, heute wieder zurückgenommen. Das ist ein Hin-und-Her, aber man muss auch immer daran denken: Wir befinden uns in einer energetischen Not-Situation, wie wir sie vorher nicht gekannt hatten. – Ich kenne zwar auch noch Eisblumen an den Dachfensterinnenseiten meines Kinderzimmerfensters vor ca. 40 Jahren. Aber das lag eher daran, dass mein Vater unbedingt den Dachboden selbst ausbauen wollte und Dämmung etc. für den Pfennigfuchser kein Thema war. Eine Energiekrise mit einer zweistelligen Inflation, gepaart mit einer drohenden Rezession und gleichzeitig Krieg mitten in Europa, das kennt niemand von uns, auch die Senioren unter unseren Lesern nicht.
Und nun kommen wir zum Thema: Es lohnt sich nicht wirklich die geplanten Fördermaßnahmen und -begriffe der Bundesregierung zu erklären, wie wir es in unserem letzten Blog versprochen hatten. Es ändert sich alles zu schnell, das ist alles Schnee von gestern.
In Gesprächen und dem E-Mail-Verkehr mit unseren WEG-Eigentümern und Mietern bemerken wir ein viel dringenderes Problem: Wir haben alle viel zu wenig Kenntnisse von der Gas- und Stromversorgung an sich, wer wie welche Verträge abschließt, wie sich die Preise zusammensetzen und so weiter und so fort.
Der Irrglaube: Die Grundversorgung für Gas gibt es immer zu einem sozialverträglichen Preis
Bitte, bitte, glauben Sie nicht, dass der Staat Sie und die Gesellschaft vor hohen Preisen retten kann. Zur Zeit sprechen wir mit vielen Kunden, die glauben, dass die Grundversorger-Preise auch im Januar 2023 auf dem Niveau bleiben wie bisher, da die Gasspeicher laut Regierung gefüllt sind und eine Gaspreis-Deckelung beschlossen werden soll. Folglich könne man sich als Verbraucher, wenn der Gasvertrag am 31.12.2022 endet, zurücklehnen und abwarten, was geschieht; die Grundversorgung hat bisher ja auch immer ganz toll funktioniert. – Diese lässige Attitude sollten Sie nur an den Tag legen, wenn Sie bisher als gewiefter Zocker durchs Leben gezogen sind und keine Probleme damit haben, wenn Sie Ihren Sparstrumpf leeren müssen, sobald Sie sich verzockt haben. Denn die Energiezulieferer, die auch Grundversorger sind, haben uns unabhängig voneinander mitgeteilt, dass ab Dezember 2022 – spätestens ab Januar 2023 – die Preise für die Grundversorgung in die Luft gehen werden. Die Versorger befürchten einen nicht-kalkulierbaren Run auf die Grundversorgung und es ist, wie es ist am Markt: Wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot, dann entscheidet der Preis.
Und dann rettet Sie – aller Voraussicht nach – auch kein noch so gut-meinender Bundeskanzler mit einem Preisdeckel auf Gas. Dieser ist nämlich erst im Frühjahr 2023 – wenn die Heizperiode mehr oder weniger vorbei ist – technisch bei den Zulieferern und Abrechnungsunternehmen umsetzbar. Bis März / April 2023 werden die Gas-Grundversorger-Kunden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eklatant hohe Preise zahlen müssen.
Wie setzen sich die Strom- und Gaspreise zusammen und warum sollte man das wissen?
Wir schicken einigen unserer Kunden zurzeit aktuelle Gasarbeitspreise eines großen Energieversorgers zu. Doch wir müssen darauf hinweisen, dass der Gasarbeitspreis nicht der Endpreis ist, den der Verbraucher zu zahlen hat. Er ist nur ein Teil davon. Ihre Gas- und Strompreise setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Dem Arbeitspreis, der sich am Gasmarkt orientiert, den Netzentgelten, zur Nutzung der Leitungen, dem Grundpreis an sich und den Steuern. Warum ist diese Information für Sie wichtig? – Erst wenn Sie sich bewusst machen, dass die Kosten, die auf Sie zukommen, an vielen Stellen erhöht werden, erst dann wissen Sie, dass die kommende Jahresabrechnung 2022, die Sie im Frühjahr 2023 erhalten und auch die einfache Angabe des Gasarbeitspreises keine solide Grundlage für Ihre persönliche Kostenkalkulation sein kann. Auch hier gilt: Rechnen Sie bitte mit einer dreistelligen Erhöhung der Heizkosten pro Monat und legen Sie dafür Geld zurück. Denn die Abrechnung 2022 wird noch harmlos ausfallen. Allerdings wissen wir im Frühjahr 2023, wenn die Abrechnung 2022 erstellt wird, in welcher Höhe die Energie-Abschlagszahlungen steigen und Ihre Hausgelder bzw. Betriebskostenvorauszahlungen werden dementsprechend erhöht.
Fazit:
Das klingt für Sie jetzt alles zu pessimistisch? Das ist aber so nicht gemeint, im Gegenteil: Wir sind der Meinung, dass wir eine absolut positive Wendung in unserer Gesellschaft, in unserer Art zu leben und damit auch in unserem Wohnbereich nehmen werden, wenn wir uns erstmal klar gemacht haben, welche Energien unsere Gesellschaft benötigt, um autark, zukunftsgewandt und stark aus der Krise zu kommen und wenn wir alles tun, um das zu erreichen. Wir sind uns bewusst, dass diese Veränderungen für einige schwer erträglich und schwer verständlich sind, aber ein „Weiter so wie bisher“ wird es nicht mehr geben. Auch nicht im Bereich der Haustechnik und des Energieverbrauchs bei Haus- und Wohnungsnutzern.