Der Winter ist da und damit oft auch Schimmel in der Wohnung: Und nun?

In diesem Blog geht es um ein Thema, das Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer und Verwalter interessiert, aber eigentlich möchte keiner damit zu tun haben: Schimmel in der Wohnung. 

 

Zunächst an alle Beteiligten vorweg: Schimmelpilzsporen können gesundheitsschädlich sein, das ist unbestritten, denn sie können das Immunsystem schwächen. 

Doch es ist wie in den meisten Fällen: Es kommt auf die Menge an. Schimmelpilzsporen sind überall, jederzeit schwirren sie unbemerkt durch die Luft und landen in unseren Körpern, die damit grundsätzlich gut umgehen können. Bei geschwächten Körpern, Säuglingen, Senioren oder wenn der Schimmel im Wohnbereich ungestört wächst, dann wird es kritisch. In diesen Fällen muss man tätig werden. 

Schimmel an der Wand: Was ist zu tun?

Wann immer Sie Schimmel an der Wand entdecken, stellen Sie sich bitte zunächst folgende Frage: Wo kommt der Schimmel her? Was könnte der Grund für das Schimmelwachstum sein? – Schimmelsporen mögen es feucht, sie wachsen also dort, wo es feucht ist.

Zweite Frage: Warum ist es an genau dieser Stelle an der Wand feucht? Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass es drei Gründe gibt: den Wasserschaden, weil Wasser aus einem Leitungsleck austritt oder z.B. das Dach undicht ist; das Gebäude an sich, das nennt man bauseits entstandenen Schimmelschaden; und drittens das Mieterverhalten, z.B. wird falsch gelüftet oder der Lüftungsfilter im Bad wurde nicht getauscht. 

Wenn Sie, liebe Leser, sich vorstellen können, dass Ihr Verhalten der Grund für den Schimmel ist, dann empfehlen wir: Kaufen Sie sich einen Schimmelvernichter im Baumarkt – keinen Schimmelentferner aus der Drogerie oder dem Supermarkt – und gehen Sie dem Schimmel an den Kragen. Wenn Sie ausziehen, sollten Sie ggf. die Tapete abnehmen und neu tapezieren lassen, damit Sie keine weiteren Kosten verursachen.  – Bei Ihren Überlegungen, ob Ihr Nutzerverhalten der Grund für den Schimmelwuchs ist, sollten Sie die Physik im Blick behalten: Kondenswasser entsteht, wenn warme Luft auf kalte Fläche trifft. Zugestellte Außenwände im Wohnbereich, Fensterlaibungen etc. sind gerade im Altbau Kältebrücken, dort kondensiert Wasser, dort wächst Schimmel. Bitte informieren Sie sich im Internet und in Ihren Mietverträgen, wie Sie das Kondensat und den Schimmelwuchs verhindern können. Hilfreich sind auch kleine Feuchtigkeitsmessgeräte, die für wenig Geld erhältlich sind. 

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Schimmel aufgrund eines Wasserschadens entstanden ist, melden Sie dies umgehend Ihrem Vermieter bzw. der Verwaltung. By the way: Unsere Kunden können das jederzeit aus ihrem personalisierten Mieter- oder Eigentümerportal machen. - Wir schicken schnellstmöglich einen Leckorter, damit das Leitungsleck gefunden und repariert werden kann. Anschließend setzt ein Sanierungsunternehmen Ihre Wohnung wieder in Stand, das heißt, der Schimmel wird entfernt, die Wand neu gestrichen. Das kostet Sie zwar Zeit und Nerven, aber kein Geld.

Und was machen Sie, wenn Sie vermuten, dass der Schimmel bauseitig entsteht? Dann melden Sie das bitte auch uns. Um unstreitig festzustellen, woher der Schimmelschaden kommt und um Missverständnisse zu vermeiden, schalten wir einen Sachverständigen ein, der die Schimmelursache feststellen soll. 

Aber Achtung, meist stellt der Sachverständige fest, dass der Schimmel doch durch den Wohnungsnutzer entstanden ist, z.B. weil er große Möbelstücke zu dicht vor die Außenwände gestellt hat, im Bad keine Stoßlüftung durchführt oder nicht ausreichend heizt. In diesen Fällen trägt der Bewohner die Kosten für den Sachverständigen, die Schimmelvernichtung und die Wiederherstellung. 

Sollte der Schimmel bauseits begründet sein, z.B. weil die Fenster alt sind und dort Kältebrücken entstehen, das Dach undicht ist oder die Wände nicht gedämmt sind, so gilt: Der Vermieter übernimmt zwar den Gutachter, aber den Schimmelgrund muss er nur beheben lassen, wenn der Grund nach Vermietung entstanden ist und das Gebäude nicht den Regeln der Baukunst aus dem jeweiligen Baujahr des Gebäudes entspricht. Das heißt: Wenn man in ein ungedämmtes und nicht-saniertes Haus aus den 60er Jahren gezogen ist, welches den Regeln der Baukunst aus den 60er Jahren entspricht, dann muss man damit rechnen, dass die Wohnung dem Standard der 60er Jahre entspricht und kann nicht vom Vermieter bzw. der GdWE verlangen, dass sie dämmt oder neue Fenster einbaut. – Sollte der Schimmel aber z.B. durch einen nachträglichen Schaden entstanden sein, z.B. weil Wasser durch ein undichtes Dach eintritt, dann ist der Vermieter bzw. die GdWE verpflichtet, den Gutachter zu zahlen, das Dach zu reparieren und den Schimmel fachgerecht entfernen zu lassen. – Sollte das nicht erfolgen – z.B. weil die GdWE nicht genügend Geld in den Rücklagen für eine umfangreiche Dachreparatur hat oder eine Dachsanierung für das nächste Jahr geplant ist – dann kann ein Mieter die Miete mindern. Das trifft dann den Vermieter, aber zunächst nicht die GdWE.

Unser Tipp an Sie, gerade in der kalten Jahreszeit: Heizen und lüften Sie angemessen und besorgen sich - gerade, wenn Sie im Altbau wohnen – einen guten Schimmelvernichter und ein Feuchtigkeitsmessgerät. Aber bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie einen Wassereintritt vermuten, egal ob es sich um einen Leitungsschaden oder einen Schaden am Dach handeln könnte. 

 

Frohe Festtage und ein gutes Jahr 2024!

Ihre AC ImmobilienManagement GmbH