Die neuen Stars unter den Gebäudeschäden: Sturm- und Starkregen-Schäden

Wir reden heute NICHT über den Klimawandel, die Klimawende, energetische Sanierungen etc. Wir schreiben über die Schadensmeldungen unserer Kunden der letzten Wochen und wie wir damit umgehen, bzw. was wir raten. Und vorweg sei gesagt: Es sieht so aus, als könnte es jedes Gebäude treffen und es geht um Versicherungen und Vorsichtsmaßnahmen.

Das Jahr 2024 wird den Verwaltern als das Jahr der Elementar-Versicherungsschäden in Erinnerung bleiben. Das Rhein-Main-Gebiet scheint Tickets für Starkregen- und Sturmevents erhalten zu haben, an denen wir gefühlt im Vier-Wochen-Rhythmus teilnehmen dürfen. Mal trifft es Offenbach besonders hart, mal den Hochtaunus und dann wieder den dichtbebauten Frankfurter Stadtbereich. Interessant ist allerdings, dass sich je nach Lage der Liegenschaft unterschiedliche Schäden aus unterschiedlichen Gründen zu realisieren scheinen. Deshalb teilen wir diesen Blog in mehrere Teile, so können wir uns den einzelnen Schadensrisiken widmen, ohne dass die Textmasse Sie erschlägt.

Schadensrisiko I: 

Frankfurter Gullys: Das Wasser kommt von unten

Wir haben den rein subjektiven Eindruck, dass in Frankfurt das Gully-System nicht für die heutigen Starkregenmassen ausgelegt ist. Und das bedeutet, dass zu viel Wasser bei Starkregen von den Häusern, Dächern und Straßen ins System gespült wird. Wasser sucht sich seinen Weg. Bei übervollen Gullys führt der Weg vom öffentlichen Gully-System zurück in das Gebäude und dann kommt das Wasser durch die Kellerabläufe, Souterrain-WCs oder Duschen im Sauna-Keller mit einem Schwall ins Haus rein.

Unsere Tipps für Eigentümer: 

1.     Werfen Sie einen Blick in Ihre Elementarversicherungspolice. Einige Versicherungen decken auch Rückstau- und Überschwemmungsschäden ab. Wenn Sie noch keine solche Versicherung haben, sollten Sie diese schnellstens abschließen. 

2.     Außerdem lohnt es sich, die Haustechnik absichern zu lassen. Heizanlagen und Elektrokästen befinden sich meist im Keller. Es ist beruhigend zu wissen, dass man sich nicht auch noch um deren Reparaturkosten Sorgen machen muss.

3.     Versehen Sie die Kellerabläufe mit Rückstauklappen. Das sorgt dafür, dass das Wasser nicht in Ihrem Keller für Verwüstung sorgt.

Schadensrisiko II:

Frankfurter Grün: Das Wasser schwemmt den Boden weg

Frankfurt hat 800.000 Einwohner. Es liegt unterhalb eines Mittelgebirges an einem Fluss, der ohne große Ausweichfläche durch die Stadt führt. Die Stadt ist eng bebaut, es gibt ein sich stetig vergrößerndes U-Bahn-System, die S-Bahnen fahren teilweise auch unterirdisch und – auch das ist unsere subjektive Meinung – man findet zu wenig Grünfläche, die das bei Starkregen ganz plötzlich auftretende Wasser aufsaugen könnte. Frankfurt ist keine Schwammstadt.

Das alles führt dazu, dass in den beliebten und stark bebauten Wohnvierteln die Häuser wegsacken oder das bisschen Erde unterhalb der Grünflächen weggeschwemmt wird. Die Folgen sind Risse im Mauerwerk, die über die Tiefe und Breite der bekannten Setzrisse hinausgehen und die Statik belasten, insbesondere an Wohnungstürdurchbrüchen oder auch an Bodenplatten im Kellerbereich. 

Außerdem bricht außen die Erde ein, Stolperfallen im Grünbereich sind dann noch das kleinste Problem. Gefährlicher wird es, bei außen angebauten Balkonen, denen der Boden wegsackt.

Unsere Tipps für Eigentümer: 

1.     Erkundigen Sie sich bei der Stadt, ob unter Ihrem Grundstück gebaut wird und ob der Grundwasserspiegel sinkt.

2.     Wenn Sie übermäßig große Risse in Ihrem Bestandsgebäude oder weggeschwemmten Boden und/oder Kuhlen feststellen, beauftragen Sie bitte einen Statiker oder einen Bau- und Wassersachverständigen, der die Sicherheit des Gebäudes überprüft. 

3.     Elementarversicherungen decken diese Schäden nur ab, wenn Sie einen konkreten Schadenstag mit Unwetter etc. nachweisen können. Fehlplanungen und die generellen Auswirkungen des Klimawandels auf Ihr Gebäude und Grundstück werden unseres Wissens nach im Normalfall nicht abgedeckt. Ob Sie Ansprüche gegen die Stadt haben könnten, lassen Sie bitte von einem Rechtsanwalt klären.

Fortsetzung folgt ....