Die Wohnungseigentumsverwaltung

Wohnungseigentum muss verwaltet werden, so gibt es das Wohnungseigentumsgesetz vor. Sofern Sie Ihre Eigentumswohnung oder Gewerbeeinheit in einer kleinen, überschaubaren Anlage haben, erklärt sich eventuell einer der Eigentümer bereit, die vielfältigen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. In allen anderen Anlagen ist es sinnvoll, einen unparteiischen Verwalter zu bestimmen, der die Verwaltungstätigkeit übernimmt und mit Interessenkonflikten innerhalb der Gemeinschaft professionell und ohne Eigeninteresse umgeht. 

 

Im Rahmen der WEG-Verwaltung bieten wir verschiedene Leistungspakete an: 

  • Das günstige Basis-Paket beinhaltet sämtliche Leistungen, die den Zahlungsverkehr und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder betreffen.     
  • Das Premium-Paket umfasst alle gemäß §§ 27 und 28 WEG (alte Fassung) vorgeschriebenen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Dies schließt selbstverständlich auch den Wirtschaftsplan, die Rechnungslegung sowie die Einleitung und Überwachung notwendiger Massnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums mit ein. 

Über die Ausgestaltung der Leistungspakete hinaus können weitere Leistungen angeboten und vereinbart werden, die nach Zeitaufwand oder Pauschalpreis abgerechnet werden.

 

Sprechen Sie uns an! Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches, auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.