Wohnungseigentum muss verwaltet werden, so gibt es das Wohnungseigentumsgesetz vor. Sofern Sie Ihre Eigentumswohnung oder Gewerbeeinheit in einer kleinen, überschaubaren Anlage haben, erklärt sich eventuell einer der Eigentümer bereit, die vielfältigen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. In allen anderen Anlagen ist es sinnvoll, einen unparteiischen Verwalter zu bestimmen, der die Verwaltungstätigkeit übernimmt und mit Interessenkonflikten innerhalb der Gemeinschaft professionell und ohne Eigeninteresse umgeht.
Im Rahmen der WEG-Verwaltung bieten wir verschiedene Leistungspakete an:
Über die Ausgestaltung der Leistungspakete hinaus können weitere Leistungen angeboten und vereinbart werden, die nach Zeitaufwand oder Pauschalpreis abgerechnet werden.
Sprechen Sie uns an! Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches, auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.