Neue Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter
Das 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter sieht eine Weiterbildungs- sowie Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher vor.
Die nötigen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Verwaltung sind vielfältig. Daher war es für uns auch ohne dieses Gesetz wichtig und selbstverständlich, stets auf dem Laufenden zu sein.
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